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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Tischlerei Wallner GmbH

 

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsverbindungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Tischlerei Wallner GmbH, Erlastraße 2, 4303 St. Pantaleon-Erla (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber). Vom schriftlichen Vertragsinhalt abweichende Bedingungen müssen in schriftlicher Form erfolgen um rechtswirksam zu sein.

 

Bei laufenden Geschäftsbeziehungen sowie bei Folgeaufträgen gelten diese Bestimmungen auch, wenn auf ihre Geltung nicht besonders hingewiesen wird. Der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Auftraggebers wird automatisch widersprochen, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.

 

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Geschäft tätigt, das nicht zum Betrieb ihres Unternehmens gehört. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

 

2. Kostenvoranschläge und mündliche Angebote

Kostenvoranschläge sind grundsätzlich schriftlich, unverbindlich und unentgeltlich. Ist für den Kostenvoranschlag ein erheblicher Aufwand erforderlich, gilt er als entgeltlich. Dieses Entgelt wird bei Auftragserteilung von der Auftragssumme in Abzug gebracht. Alle mündlichen Auskünfte vor Vertragsabschluss sind unverbindlich. Mündliche Angebote werden verbindlich, sobald der Auftraggeber das Angebot schriftlich annimmt und der Auftragnehmer nicht innerhalb von fünf Werktagen widerspricht.

 

3. Vertragsabschluss

Mit der an den Auftraggeber übermittelten Auftragsbestätigung gilt der Vertrag als abgeschlossen. Ohne Übermittlung der Auftragsbestätigung gilt der Vertrag als abgeschlossen, wenn der Auftraggeber eine schriftliche Zustimmung erteilt und der Auftragnehmer nicht innerhalb von fünf Werktagen widerspricht.

 

Weicht die Auftragsbestätigung von der ursprünglichen Bestellung ab, ist der Auftraggeber verpflichtet, dies unverzüglich dem Auftragnehmer zu melden.

 

4. Rücktritt

Wird der Vertrag in einer Geschäftsräumlichkeit des Auftragnehmers geschlossen, hat der Auftraggeber kein Rücktrittsrecht. Davon ausgenommen sind Messestände oder Ähnliches.

 

Wird der Vertrag über ein Fernkommunikationsmittel abgeschlossen, hat der Auftraggeber ein 14-tägiges Rücktrittsrecht, sofern er Verbraucher iSd KSchG ist und das zu zahlende Entgelt mehr als EUR 50,00 beträgt. Es gilt § 3 KSchG.

 

3. Homepage

Die auf der Homepage des Auftragnehmers enthaltenen Produktbeschreibungen sind unverbindlich. Der Auftraggeber kann daraus keine Ansprüche ableiten.

 

4. Sprache

Der Vertragsabschluss erfolgt ausnahmslos in deutscher Sprache.

 

5. Kostenerhöhung

Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen erstattet. Auf auftragsspezifische Umstände, die außerhalb der Erkennbarkeit des Auftragnehmers liegen, kann kein Bedacht genommen werden. Sollte sich bei Auftragserteilung eine erhebliche Kostenerhöhung ergeben, wird der Auftraggeber unverzüglich verständigt. Im Falle einer unvermeidlichen, erheblichen Überschreitung des Kostenvoranschlags, hat der der Auftraggeber das Recht, gemäß § 1170a Abs 2 ABGB unverzüglich vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall ist der Auftraggeber jedoch verpflichtet, die bereits erbrachte Leistung im verhältnismäßigen Ausmaß zu bezahlen. Bei Zustimmung zur Kostenüberschreitung, werden die Arbeiten wie vereinbart fortgeführt.

 

Sollte der Auftraggeber binnen fünf Werktagen keine Entscheidung betreffend die Fortsetzung der unterbrochenen Arbeiten treffen bzw. die Kostensteigerungen nicht akzeptieren, ist der Auftragnehmer berechtigt, die erbrachte Teilleistung in Rechnung zu stellen. Bis zur Entscheidung des Auftraggebers ruhen die Arbeiten.

 

6. Geistiges Eigentum

Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen sowie Prospekte, Kataloge, Muster und Ähnliches bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Jede Verwertung und Vervielfältigung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Bei der Verwendung ohne Zustimmung sind wir zur Geltendmachung einer Abstandsgebühr von 25 % der Voranschlagsumme berechtigt. Die Geltendmachung darüber hinausgehender Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und Schadenersatz, bleiben davon ausdrücklich vorbehalten.

 

7. Montage

Grundsätzlich gelten ab Werk zu liefernde Erzeugnisse als ohne Montage bestellt. Ist eine Montage beabsichtigt, so ist dies schriftlich zu vereinbaren. Eine in Auftrag gegebene Montage wird nach Regiestunden zu den aktuell gültigen Tarifen gegen deren Nachweis berechnet.

 

8. Besondere Bedingungen für die Verarbeitung von Waren nach bestimmten Vorgaben des Kunden

Schuldet der Auftragnehmer nach dem Inhalt des Vertrages die Herstellung/Verarbeitung der Ware nach bestimmten Vorgaben des Auftraggebers, hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle für die Verarbeitung erforderlichen Inhalte wie Texte, Bilder oder Grafiken in den vom Auftragnehmer vorgegebenen Dateiformaten, Formatierungen, Bild- und Dateigrößen zur Verfügung zu stellen und ihm die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte einzuräumen. Der Auftraggeber erklärt und übernimmt die Verantwortung dafür, dass er das Recht besitzt, die dem Auftragnehmer überlassenen Inhalte zu nutzen. Er trägt insbesondere dafür Sorge, dass hierdurch keine Rechte Dritter verletzt werden, insbesondere Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte. Der Auftragnehmer haftet für keinerlei Schäden, welche durch ein Zuwiderhandeln gegen diese Vereinbarung entstehen.

 

9. Gefahrenübergang

Mit Übergabe des Kaufgegenstandes an den Auftraggeber oder einen von ihm bestimmten Dritten geht die Gefahr der Beschädigung oder des Untergangs der Sache auf den Auftraggeber über.

 

Handelt der Auftraggeber als Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auf Auftraggeber über, sobald der Auftragnehmer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

 

10. Leistung des Kunden

Zur Leistungsausführung ist der Auftragnehmer erst dann verpflichtet, sobald der Auftraggeber all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist. Ebenso ist der erforderliche Licht- und Kraftstrom vom Auftraggeber bereitzustellen. Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, Arbeiten, die über seinen Gewerberechtsumfang hinausgehen, vorzunehmen.

 

11. Holzarten

Bautischlerarbeiten sind in Fichte bzw. Tanne oder Kiefer zu verstehen, sofern nicht andere Holzarten schriftlich vereinbart werden.

 

12. Geringfügige Leistungsänderung:

Änderung gegenüber der vereinbarten Leistung bzw. Abweichung sind dem Auftraggeber zumutbar, wenn sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt sind (z.B. bei Maßen, Farben, Holz- und Furnierbild, Maserung und Struktur).

 

Bei der Verwendung von Naturmaterialien sind materialbedingte Unterschiede in Farbe, Maserung, Struktur und Oberfläche naturgegeben und stellen keine Mängel dar.

 

Bei Möbeln und Holzerzeugnissen: ± 2% der angegebenen Maße, höchstens jedoch ± 5 mm. Bei Längen über 2 Meter: ± 3% der angegebenen Maße, höchstens jedoch ± 10 mm. Diese Toleranzen entsprechen der DIN 68126 bzw. den üblichen Branchengepflogenheiten. Natürliche Farbvariationen bei Holz entsprechend der jeweiligen Holzart und Sortierung und sind üblich.

 

Bei Nachbestellungen können aufgrund unterschiedlicher Produktionschargen geringfügige Farbabweichungen auftreten. Es wird daher empfohlen, bei absehbaren Nachbestellungen einen ausreichenden Vorrat zu bestellen.

 

Die natürliche Maserung, Astigkeit und Struktur von Holz variiert von Stück zu Stück.

Einzelne kleine Astlöcher, Farbstreifen oder Strukturunterschiede sind bei Naturholz charakteristisch und kein Mangel.

 

Der Auftragnehmer haftet nicht für geringfügige optische Abweichungen, die die Funktionalität oder Nutzbarkeit des Produkts nicht beeinträchtigen.

 

13. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten und montieren Artikel bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Weiters gehen sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung von noch nicht bezahlten Waren durch den Auftraggeber auf den Auftragnehmer über.

 

Dem Auftraggeber ist eine Verpfändung oder sonstige rechtliche Verfügung des Vorbehaltseigentums ohne Zustimmung unseres Unternehmens untersagt.

 

14. Gewährleistung:

Ist der Auftraggeber Unternehmer, ist er verpflichtet, augenfällige Mängel bei Übergabe gemäß § 377 UGB sofort zu rügen. Sind die vom Mangel betroffenen Teile von einem Dritten, also nicht vom Auftragnehmer selbst verändert worden, so sind die Ansprüche des Kunden aus der Gewährleistung erloschen. Falls aufgrund einer Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt, beginnt die Verjährungsfrist nicht erneut zu laufen. Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Gewährleistungsansprüche.

 

Ist der Auftraggeber Verbraucher so gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Der Auftraggeber wird ersucht, angelieferte Waren mit offensichtlichen Transportschäden bei dem Zusteller zu reklamieren und den Auftragnehmer hiervon in Kenntnis zu setzen.

 

Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass bei bestimmten Produkten Wartungsarbeiten durchzuführen sind (ölen, fetten o.Ä.). Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, welche durch unterlassene Wartungsarbeiten entstanden sind.

 

Verschleißteile haben nur die dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Lebensdauer, es besteht keine Gewährleistung.

 

15. Haftung:

Eine Haftung des Auftragnehmers besteht nur bei Schäden aufgrund von nachgewiesenen und vertretbaren Pflichtverletzung.

 

Werden vom Auftraggeber Pläne, Maßnahmen oder Ähnliches bereitgestellt, so haftet der Kunde für deren Richtigkeit, sofern die Unrichtigkeit nicht offenkundig bekannt ist.

 

16. Mitwirkungspflicht:

Erforderliche Bewilligungen, Genehmigungen oder Meldungen an Behörden hat der Auftraggeber eigenständig und auf eigene Rechnung einzuholen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, welche aufgrund einer Zuwiderhandlung gegen diese Vereinbarung entstehen.

 

Wurde eine Montage durch den Auftragnehmer vereinbart, hat der Auftraggeber dafür zu sorgen, dass am vereinbarten Liefer- bzw. Montagetag die Montagestelle frei zugänglich und frei von allen Hindernissen ist. Allfällige Zusatzaufwendungen werden dem Auftraggeber verrechnet.

 

Bei notwendigen Wandbohrungen oder Ähnlichem hat der Auftraggeber dafür zu Sorgen, dass die Untergründe zum Anbohren bzw. Befestigen geeignet sind. Der Auftragnehmer haftet nicht für daraus ergebende Schäden.

 

17. Zahlungsbedingungen:

Die Zahlung ist als Nettobetrag, ohne Abzug zuzüglich gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer zu leisten.

 

Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist die Zahlung nach Fertigstellung bzw. Erhalt der Waren und Rechnungslegung unverzüglich zu leisten.

 

Sollte keine fristgerechte Zahlung erfolgen, werden Verzugszinsen verrechnet. Ist der Auftraggeber Verbraucher, betragen die Verzugszinsen 4 Prozent p.a., zwischen Unternehmern betragen sie 9,2 Prozent über dem Basiszinssatz. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen.

 

Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungen nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein oder wird über sein Vermögen der Konkurs eröffnet, so wird die gesamte Restschuld fällig. Bei Verbrauchergeschäften gilt dies nur, wenn der Lieferant selbst seine Leistungen bereits erbracht hat, zumindest eine rückständige Leistung des Kunden seit mindestens sechs Wochen fällig ist sowie der Lieferant den Kunden unter Androhung des Terminverlustes und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt hat.

 

Bei einem Storno des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, unbeschadet der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadenersatzes eine Stornogebühr von 10 %, bei Sonderanfertigung nach Beginn der Herstellungsarbeiten von 30 % der Auftragssumme zu verlangen.

 

18. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben sämtliche andere Bestimmungen im Übrigen aufrecht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.

 

19. Erfüllungsort:

Der Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens in 4303 St. Pantaleon-Erla.

 

20. Gerichtsstand:

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis sind die sachlich zuständigen Gerichte am Sitz unseres Unternehmens in 4303 St. Pantaleon-Erla zuständig.

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